Hinweis für alle Vereinsmitglieder
Die auf der letztjährigen Jahreshauptversammlung beschlossene Beitragserhöhung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft und findet bei den anstehenden Beitragsabbuchungen Berücksichtigung.
Die auf der letztjährigen Jahreshauptversammlung beschlossene Beitragserhöhung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft und findet bei den anstehenden Beitragsabbuchungen Berücksichtigung.